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Frau Annika Legerlotz
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Unternehmensprofil

Auch in 2024 wird das Bundessortenamt (BSA) auf der IPM in Essen auf dem Stand des Gemeinschaftlichen Sortenamtes (Community Plant Variety Office – CPVO) vertreten sein. An der Gemeinschaftsausstellung sind auf der IPM 2024 auch andere europäische Prüfämter aus Holland, Frankreich und Polen beteiligt. Informieren Sie sich über das Verfahren und die Wirkung des nationalen und europaweiten Sortenschutz.

Das BSA mit Sitz in Hannover ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und ist für die Sortenzulassung und den Sortenschutz zuständig.

Sortenschutz sichert das geistige Eigentum an Neuzüchtungen und fördert die Schaffung neuer, innovativer Sorten. Züchtungsfortschritt wird somit nutzbar gemacht.

Sortenzulassung gewährleistet, dass Landwirtschaft und Gartenbau mit hochwertigem Saat- und Pflanzgut versorgt werden.

 Schwerpunkte der Aufgaben des Bundessortenamtes

·         Erteilung des Sortenschutzes für neue Pflanzensorten

·         Zulassung von Pflanzensorten als Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Saat- und Pflanzgut, d.h. Sortenzulassung und Eintragung in die Sortenliste

·         Überwachung der geschützten und zugelassenen Sorten

·         Veröffentlichung der Beschreibenden Sortenlisten als Entscheidungshilfe für Beratung, Handel und Praxis

·         Prüfamt im Auftrag für das CPVO

·         Mitwirkung bei der nationalen und internationalen Weiterentwicklung von sorten- und saatgutbezogenen Regelungen einschließlich der Unterstützung anderer Staaten beim Aufbau und Weiterentwicklung von Saatgutsystemen, sowie nationale und internationale Zusammenarbeit mit verschiedenen Organisationen

·         Herausgabe des Blattes für Sortenwesen als Amtsblatt für Bekanntmachungen des Bundessortenamtes

·         Koordinierungsstelle des Bundes zu den Saatgutanerkennungs- und Saatgutverkehrskontrollstellen der Bundesländer und des Auslandes

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