Wichtiger Hinweis

Aktuell kann die Bearbeitung Ihrer Akkreditierungsanfrage mehr Zeit als gewöhnlich in Anspruch nehmen. Wir entschuldigen uns für die Verzögerung und danken Ihnen für Ihre Geduld.

Allgemeine Akkreditierungsregeln der Messe Essen

Als Messeveranstalter will die Messe Essen GmbH Journalisten den Zugang zu Informationen über Veranstaltungen und unser Unternehmen mit Hilfe einer Akkreditierung erleichtern. Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung.

Eine Medien-Akkreditierung können erhalten:

Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre journalistische (auch fotojournalistische) Tätigkeit (mit Bezug zum jeweiligen Messethema) folgendermaßen nachweisen können:

  • a. durch Vorlage von Namensartikeln, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind,
  • b. durch Vorlage eines Impressums, in dem sie als Redakteure, ständige redaktionelle Mitarbeiter oder Autoren genannt sind, und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als drei Monate ist,
  • c. durch Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Voll-Redaktion im Original mit Bezug zur aktuellen Messe,
  • d. mittels eines Weblinks zu einer Online-Publikation, die in der jeweiligen Branchen-Community etabliert ist und eine angemessene Reichweite vorweisen kann. In diesen Fällen ist eine Vorab-Akkreditierung wegen erhöhten Prüfungsaufwandes erforderlich. Solche Online-Medien müssen seit mindestens drei Monaten existieren, regelmäßige Einträge vorweisen und der letzte Text mit Bezug zum Messethema darf höchstens drei Monate alt sein.
  • e. durch Vorlage eines höchstens sechs Monate alten Beleges, dass sie für Schülerzeitungen arbeiten, oder durch Vorlage eines gültigen Ausweises einer Jugendpresseorganisation oder durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung der Schule, welche die redaktionelle Tätigkeit für die Schülerzeitung bestätigt.
  • f. Inhaber eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes.

Wir weisen darauf hin, dass die Vorlage eines Presseausweises in der Regel keine alleinige Grundlage für eine Akkreditierung ist. Der Messeveranstalter behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der journalistischen Tätigkeit gemäß den Punkten a – e anzufordern.

Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Der Messeveranstalter behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Gegebenenfalls macht die Messe Essen GmbH von ihrem Hausrecht Gebrauch.

Folgende Personengruppen werden nicht akkreditiert:

  • Personen ohne journalistische Legitimation, wie z. B. Kundenbetreuer, Salesmanager, Anzeigenleiter oder Webmaster, PR-Berater sowie private Begleitpersonen
  • Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen
  • Personen, die einen schriftlichen Auftrag eines freien Journalisten vorlegen
  • Personen, die ausschließlich privat in sozialen Netzwerken aktiv sind

Stand: 1. Juli 2016

AKKREDITIERUNGSRICHTLINIEN FÜR INFLUENCER

Voraussetzungen für eine Akkreditierung von Onlinejournalisten wie Influencern/Bloggern, Instagramern, Vloggern, YouTubern, Podcastern sowie Autoren von Onlinemagazinen sind:

  • Eine dauerhafte Aktualität sowie signifikante Zugriffszahlen, die in der Höhe mit Zugriffszahlen professioneller Onlinemagazine von Vollredaktionen und Verlagen vergleichbar sind.
  • Die Ausrichtung des Kanals, Blogs oder Onlinemagazins muss sich im Schwerpunkt direkt auf das Thema der Messe beziehen.
  • Der Blog, Instagram-,YouTube-Kanal muss ein Impressum vorweisen, in dem Sie namentlich aufgeführt sind.
  • Influencer/Blogger, Instagramer, Vlogger, YouTuber, Podcaster, die im Auftrag eines Mediums tätig sind, müssen Beiträge nachweisen, die regelmäßig unter ihrem Namen auf etablierten Blogs/YouTube-Kanälen veröffentlicht werden.

Wir behalten uns eine Limitierung der zugelassenen Personen pro Blog, Instagram-, YouTube -Kanal, Podcast vor. Eine Akkreditierung bei vorherigen Veranstaltungen bedeutet nicht automatisch eine Legitimierung zur aktuellen Messe. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht. Akkreditierungsanfragen von Influencern/Bloggern, Instagramern, Vloggern,YouTubern, Podcastern sind ausschließlich über die Online-Akkreditierung bis eine Woche vor Messebeginn zu beantragen.

Wir würden uns freuen, wenn sie die folgenden Hashtags benutzen: #ipmessen #ipm #wirsindipmessen #weareipmessen

Stand: 20. September 2021

Anne Binder

Anne Binder

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