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FR 49101 Angers Cedex 2
Ansprechpartner
Frau Isabelle Lanteri

Unternehmensprofil

Unsere Aufgabe: der Schutz von neuen Pflanzensorten in Europa.

Der Schutz von Pflanzensorten ist eine besondere Form des gewerblichen Rechtsschutzes und findet in vielen Ländern der Welt Anwendung. Das Ziel des Sortenschutzes ist es, die Entwicklung neuer Sorten zu fördern und so – zum Nutzen der Verbraucher – die Qualität vieler Produkte zu verbessern.

Das Gemeinschaftliche Sortenamt, gegründet 1995, ist eine Agentur der Europäischen Union mit der Aufgabe, ein Sortenschutzsystem zu verwalten.

Einmalig in seiner Art, bietet das vom Gemeinschaftlichen Sortenamt verwaltete Europäische Sortenschutzsystem für Züchter, Produzenten und Verbraucher  einen weitreichenden Nutzen.  Der einheitliche Verfahrensablauf des Europäischen Sortenschutzsystems  gewährleistet den Schutz der Züchtungen  auf dem gesamten Gebiet der Europäischen Union. Sorten aller botanischen Taxa können geschützt werden.

Die Zierpflanzen bilden derzeit die zahlenmäßig größte Gruppe von Anträgen (+/-51%), gefolgt von landwirtschaftlichen Arten (+/-28%) und Obst- und Gemüsearten (+/-21%). Jährlich werden ungefähr 2.500 bis 3.000 Anträge bearbeitet, die überwiegend aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union kommen. Ungefähr 20% der Anträge kommen aus Ländern außerhalb der EU.

Technische Prüfungen werden von geeigneten Einrichtungen der EG-Mitgliedstaaten wie z.B. dem Bundessortenamt in Deutschland (Hannover), dem Netherlands Inspection Service for Horticulture (Naktuinbouw) in den Niederlanden (Roelofarendsveen), Groupe d'Etude et de contrôle des Variétés Et des Semences (GEVES) in Frankreich (Angers) und Research Centre for Cultivar Testing (COBORU) in Polen (Słupia Wielka) durchgeführt, um die Prüfung der Schutzvoraussetzungen Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit (DUS) sicherzustellen. Die genannten Prüfämter sind Mitaussteller des Gemeinschaftlichen Sortenamtes auf der IPM 2024.

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